“Beschwerdeverfahren sind ein Kernelement der Sorgfaltspflichten. Jedes Unternehmen muss über ein Beschwerdeverfahren verfügen, über welches interne und externe Personen das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen können.”
(Quelle: BAFA)